KINDERBESTATTUNG

Das GBI Großhamburger Bestattungsinstitut ist auch für die Beisetzung bzw. Bestattung von Kindern mit einer speziellen Beratungsmappe und gut geschulten, empathischen Beratern vorbereitet….

KINDERBESTATTUNG

WENN DER TOD SICH NICHT AN REGELN HÄLT

Auszug aus dem Hamburger Bestattungsgesetz:

§ 10
Bestattungspflicht
(1) … Totgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1000 Gramm und Fehlgeburten sind auf Wunsch eines Elternteils zu bestatten. Für die Bestattung haben die Angehörigen zu sorgen…

(3) Totgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1000 Gramm oder Fehlgeburten, die nicht bestattet werden, sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Föten und Embryonen sind hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend einzuäschern und auf einem Grabfeld zur Ruhe zu betten, sofern sie nicht rechtmäßig für wissenschaftliche Zwecke benötigt werden. Eltern ist auf Wunsch die Teilnahme an der Beisetzung zu ermöglichen.

Wenn der Tod sich nicht an die Regel hält, dass vor ihm ein Leben gelebt sein soll.
Der Verlust eines Kindes stellt oft alles im Leben infrage.

Leider ist es so, dass Kinder nicht selten noch im Mutterleib versterben.
Die Schicksale sind vielfältig und jedes Einzelne unfassbar. Diese Seite voller Sterne löst direkt beim Betrachten ein beklommenes Gefühl aus. Jeder Stern steht für ein Kind.

Eltern haben ein Recht auf eine individuelle Beerdigung auch schon bevor die Bestattungspflicht greift. Um zu wissen, wann die Pflicht greift muss man wissen, was das Landesrecht bestimmt.
So bitter die gesamte Situation sich auch darstellt, ist auch bei dem Verlust eines Kindes Vieles zu beachten, weswegen eine Begleitung empfehlenswert ist. Außerdem gibt es Regeln rund um die Beurkundung.

Eine standesamtliche Registrierung hat bei jeder Lebendgeburt sowie bei Totgeburten ab einem Körpergewicht von 500 g zu erfolgen. Gemäß Personenstandsgesetz gilt es immer als Lebendgeburt, wenn nach der Scheidung vom Mutterleib Atmung oder Herzschlag eingesetzt oder die Nabelschnur pulsiert hat.

Für Totgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1000 Gramm und für Fehlgeburten (Still-geborene Kinder, Frühchen, Sternenkinder) gibt es die Möglichkeit einer gemeinsamen Bestattung – das zuständige Krankenhaus oder Ihr/e Arzt/Ärztin oder Ihre Hebamme wird Sie sicher über diese Möglichkeit informieren. In diesem Fall wird eine gemeinsame Abschiedsfeier durch den  Verwaiste Eltern und Geschwister Hamburg eV organisiert und dabei vom Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg und dem Friedhof Öjendorf unterstützt.

Wenn Eltern eine individuelle Bestattung wählen, kann z.B. die Familiengrabstätte, oder ein thematisches Grabfeld für Kinder ausgesucht werden. Einige Friedhöfe haben spezielle Kindergrabstätten geschaffen, die sich durch Ihre gelockerten Gestaltungsvorschriften auszeichnen.

Farbe zum Abschied

Manchmal ist es für Geschwisterkinder gut eine Aufgabe zu bekommen. Sie fühlen sich hilflos in einer derartigen Situation und haben nicht nur den eigenen Verlust, sondern auch die trauernden Eltern vor sich. Den Sarg zu bemalen kann ein gutes Ritual sein um die erste Erfahrung mit dem Thema Tod liebevoll und behutsam zu erleben und eine Aufgabe im Prozess des Abschiednehmens zu bekommen kann einem Geschwisterkind zugutekommen.

Beigaben

Kleine Geschenke wie etwa die kleine Rassel, die aus Vorfreude in der Schwangerschaft gekauft wurde, kann mitgegeben werde. Genauso wie Kuscheltiere, gemalte Bilder oder vielleicht ein Abschiedsbrief der Eltern an Ihr Kind

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UNTERSTÜTZUNG

Unsere Hilfe für Sie

  • Hausbesuch oder Termin in einem unserer Beratungsbüros
  • Kompetente und individuelle Beratung zu allen Bestattungsarten
  • Besorgung der Sterbeurkunden und fehlender Familiendokumente
  • Abmeldung bei der Krankenkasse
  • Hilfe bei der Wahl der Grabstätte
  • Rat bei der Auswahl eines Grabmals
  • Hilfe bei Formalitäten, Terminabsprachen, Behördengängen
  • Komplette Organisation der Bestattung und Trauerfeier
  • Vermittlung von weltlichen Trauerrednern/-innen und Pastoren/-innen
  • Eigener Trauerfeierraum 
  •  Würdige und feierliche Aufbahrung am geschlossenen oder geöffneten Sarg
  • Beratung bei der Erstellung der Trauerkarten und -anzeigen
  • Umfangreiche Trauerartikel, z. B. Medaillons, Mini-Urnen, Fingerprints
  • Zugang zum Gedenkportal
  • Hilfe zum Thema „Digitaler Nachlass“
  • Überführung des/der Verstorbenen, auch aus dem/ins Ausland
  • Thanatologie: Einbalsamierung, z. B. zur Auslandsüberführung
  • Totenfrau: Totenfürsorge durch eine Frau
  • Beistand bei der Trauerbewältigung
  • GBI Trostkorb
  • Haushaltsauflösung

Blog - info - News

Unser Beitrag

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