DEUTLICH SPAREN DURCH BESTATTUNGSVORSORGE
Am besten spart man beim Thema Bestattung, wenn man sich zu Lebtzeiten für eine GBI Bestattungsvorsorge entscheidet. Wir geben eine Preisgarantie auf unsere Leistungen! Wer also rechtzeitig einen GBI Bestattungsvorsorgevertrag abschließt, kann für einen Abschied nach seinen Vorstellungen, deutlich sparen.
EINE BILLIGE BESTATTUNG KOMMT TEUER FÜR DIE TRAUER!

VORSICHT vor "BILLIG" Angeboten
Eine billige Bestattung, so wie sie in der Werbung genannt wird, wird immer öfter aktiv mit Google im Umkreis gesucht. Das GBI setzt sich seit Jahrzehnten gegen den Begriff „BILLIG“ in Bezug auf eine Bestattung ein. Bereits in der Gründungssatzung ist verankert: „Jeder Burger hat das Recht auf eine würdevolle Bestattung!“. Der Preisvergleich24 „Charme“ macht vor der „letzten Reise“ keinen Halt.
Wirklich billig? VORSICHT vor dem geringen Pauschalpreis versehen mit diesen kleinen Sternchen ***!
Was im ersten Moment verlockend klingt, stellt sich oft als „Irreführung“ heraus. Wenn sich hinter den Sternchen*** -Auslagen-, -Gebühren-, -Fremdrechnung-, -Friedhofsgebühren- verstecken, wird es schnell erheblich teurer als auf den ersten Blick!
Wer sich in seinem Leben noch nicht mit den Kosten einer Bestattung auseinandergesetzt hat, läuft Gefahr auf diese Angebote reinzufallen.
So wie es im Wettbewerb gehandhabt wird, Kosten so klein wie möglich nach außen zu präsentieren, kann man wirklich vieles unter den Tisch fallen lassen – gerade, wenn man sich externen Dienstleistern bedient – dann ist fast jede Leistung eine „* ausgenommene Fremdrechnung“.
Wir empfehlen immer, sich frühzeitig mit dem Thema Bestattungsvorsorge zu befassen und ohne die Last der Trauer offen über anfallende Kosten zu sprechen.
Denn sind wir ehrlich, wenn Menschen im Trauerfall zu einem Bestatter gehen und erst einmal am Tisch sitzen, ist es so, dass sie über tatsächlich entstehenden Kosten überrascht sind, aber einem anderen Bestatter nicht noch einmal dieselbe traurige Geschichte erzählen wollen.
Das ist in der Belastungssituation fast unvorstellbar.
Ein würdevoll gestalteter Abschied – kann preiswert sein – niemals „billig“ – dafür immer unbezahlbar!
SOZIALBESTATTUNG
WIE BEKOMME ICH EINE KOSTENÜBERNAHME?
KOSTENÜBERNAHME - FÜR WEN?
* Hat ein Verstorbener in Hamburg bis zum Tode Sozialhilfe bezogen, dann ist die bislang Hilfe gewährende bezirkliche Sozialdienststelle auch für die Bewilligung der Leistung nach § 74 SGB XII zuständig.
* Ist jemand in Hamburg verstorben, war in Hamburg gemeldet, hat aber bis zu seinem Tode keine Sozialhilfe bezogen, dann ist die bezirkliche Sozialdienststelle zuständig, in deren Bereich der Verstorbene gemeldet war.
* Ist jemand in Hamburg verstorben, war nicht in Hamburg gemeldet und hat bis zum Tod Sozialhilfe durch einen auswärtigen Sozialhilfeträger bezogen, dann ist dieser Träger auch für die Bewilligung der § 74 SGB XII-Leistung zuständig.
* Ist jemand in Hamburg verstorben, hatte zu keinem Zeitpunkt eine Meldeadresse in Hamburg und stand auch nicht im Sozialhilfebezug,
dann ist die Zuständigkeit vom Bezirksamt Hamburg-Mitte (M/GS 8) für die Bewilligung der Leistung gegeben.
* Wurde jemand durch den Sozialhilfeträger Hamburg in einer Einrichtung / Heim (mit Ausnahme der Hamburgischen Pflegeheime) untergebracht und ist dort verstorben, dann ist für die Bewilligung der Leistung nach § 74 SGB XII das Soziale Dienstleistungszentrum 11 im Bezirksamt Eimsbüttel, Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg als aktenführende Dienststelle zuständig.
* Entsprechendes gilt, wenn jemand durch einen auswärtigen Sozialhilfeträger in Hamburg untergebracht wurde und dort verstorben ist: Zuständig ist in diesem Fall der auswärtige Sozialhilfeträger als aktenführende Dienststelle
Ein würdevoll gestalteter Abschied - kann preiswert sein - niemals „billig“ - dafür immer unbezahlbar!
SOZIALBESTATTUNG - Wenn der Druck abfällt
Aus der Berufspraxis kann ich berichten, dass mittlerweile 70 % der Personen, die mein Büro betreten, mir erzählen, Sie würden sich eine anonyme Bestattung wünschen. Diesen Wunsch hätte es schon immer gegeben und keiner aus der Familie würde einen festen Ort und schon gar nicht ein Grab brauchen.
Persönlich akzeptiere ich diesen Wunsch, allerdings lasse ich mir die Beweggründe erklären und kläre auf, dass es im Übrigen ein Irrglaube ist, dass die anonyme Bestattung grundsätzlich die kostengünstigste Variante ist. Sobald ich diesen Satz ausgesprochen habe, wird dann doch Interesse an Alternativen bekundet.
Ich denke mir: „Also war die anonyme Bestattung doch nicht der schon immer bestehende Wunsch?“.
Ihnen ist bewusst, dass es bei einer anonymen Bestattung so ist, dass Sie weder Zeitpunkt noch den genauen Platz der Beisetzung erfahren – also auch den letzten Weg nicht mitgehen dürfen?
Oft wird mir erklärt, dass Verwandte auch schon anonym beigesetzt wurden, dass man dort aber hätte mitgehen können… Verbreitete Ausdrücke wie »halb anonym« verwässern die Tatsachen der oft sehr günstig angebotenen anonymen Bestattung.
Noch interessanter wird es, wenn man freundlich zugewandt ein wenig tiefer forscht, wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse oder Möglichkeiten bestellt ist.
Wenn ich abgeklopft habe, ob vielleicht eine Kostenübernahme der Stadt in Betracht kommt, kläre ich auf, dass man diesen Sachverhalt prüfen sollte und diese Entlastung selbstverständlich ohne ein schlechtes Gewissen in Anspruch nehmen sollte, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Die meisten Personen wissen gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt und sind sehr dankbar. Noch dankbarer sind die Menschen zu erleben, dass ihr gegenüber keine Vorurteile gegenüber einer Kostenübernahme für die Bestattungskosten hegt.
Wenn die Kostenübernahmebewilligung vorliegt, hat bisher keiner der von mir betreuten Sterbefälle weiter an dem Wunsch der »anonyme Bestattung« festgehalten.
Plötzlich wird statt der »anonymen Bestattung« ein Bedürfnis nach Trauerfeier oder einer Abschiednahme benannt. Wenn es möglich ist, möge man bitte Abschiedsworte sprechen und Blumen wären auch ganz schön. Es ist beeindruckend und auch traurig, was der finanzielle Druck hinter dem Thema Tod mit den Hinterbliebenen macht.
Im Schockzustand des Verlusts ist nicht bewusst, was für drastische Auswirkungen es mindestens für eine Person im Kreis der Angehörigen haben kann. Wenn es keine Möglichkeit gibt noch einmal zusammenzukommen, sich gemeinsam zu stützen, mit dem Bewusstsein, zu einem festen Termin, den Verstorbenen/die Verstorbene auf dem letzten Weg zu begleiten.

Erfahrungsbericht
Frau Nathalie Jess ist Bestattermeisterin und Trauerbegleiterin - arbeitet seit einigen Jahren für das GBI Großhamburger Bestatungsinstitut rV