
HÖRER HELFEN KINDERN
HÖRER HELFEN KINDERN Das GBI Großhamburger Bestattungsinstitut rV spendet im Aktionszeitraum vom 20.11.2022 – 20.12.2022 für jeden neu abgeschlossenen Bestattungsvorsorge-Vertrag an den Verein Radio Hamburg
Was passiert mit einem Haustier – wenn der Halter stirbt? Eigentlich wäre es sinnvoll direkt, wenn man sich einen tierischen Mitbewohner zulegt zu regeln, wer sich kümmert, wenn man sich nicht mehr kümmern kann. Unabhängig vom Alter kann es jederzeit dazu kommen, dass man sich nicht mehr um sein Haustier kümmern kann. Sei es wegen eines Umzuges, einer Trennung, beruflichen Veränderungen oder wegen eines Unfalles oder plötzlichen Todesfall – doch dies tun die wenigsten.
Was ist nun im Todesfall? Bei Tieren, die man gegen eine Schutzgebühr vom Tierschutz zur Pflege übernimmt, ist dies klar geregelt. Man ist der Halter aber nicht der Besitzer/Eigentümer. Als Halter trägt man alle Kosten von Arzt, Futter Ausstattung, Training…
Ein Tier kann nicht weiter verkauft werden oder an Dritte weitergegeben werden ohne die Zustimmung des z. B. Tierheims. Streng gesehen müsste man etwa, wenn das Tier über den Sommer nicht mit ins Ausland darf und er mehrere Wochen untergebracht werden müsste, vorab den Tierschutz-Verein informieren und um Erlaubnis bitten, denn auch das zeitweise Überlassen ist nicht gestattet.
Nach dem Tod des Halters kümmert sich in diesem Fall der Tierschutz. Wenn ein verstorbener Mensch in seiner Wohnung aufgefunden wird und sich in der Wohnung Tiere befinden, wird i. d. R. direkt der Tierschutz informiert. Oft werden Nachbarn gefragt, ob Sie bis zur Klärung die Pflege übernehmen können. Sollten sich Familienmitglieder dafür interessieren, dass Tier zu übernehmen, läuft dies über den Tierschutz – es gilt nachzuweisen, dass es dem Wohl des Tieres entspricht. Man kann davon ausgehen, dass es immer so ist, dass es für das Tier besser ist bei Bekannten Menschen zu bleiben als zurück in die Vermittlung und vielleicht zurück ins Tierheim zu kommen.
Wenn man selbst Eigentümer des Tieres ist, ist es etwas anders Tiere stellen zwar keine Sachen dar, gemäß § 90a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) doch sind auf sie die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden. Das bedeutet, dass sie wie Nachlassgegenstände zu behandeln sind und nach dem Tod ihres Herrchens bzw. Frauchens weitervererbt werden.
Dies würde über ein Testament geregelt werden können aber wer sich auskennt, weiß, dass die Eröffnung eines Testaments einige Wochen braucht. Es ist nicht sinnvoll alle detaillierten Wünsche ausschließlich im Testament unterzubringen. Sicher kann man auch die finanzielle Versorgung des Tieres durch den Nachlass über das Testament regeln – aber es sollte immer sichergestellt sein, dass der im Testament Bedachte sich auch wirklich um die Versorgung kümmern kann und MÖCHTE. In Deutschland kann das Tier selbst nicht zum Erben werden.
Wir erleben es, dass Menschen Ihre Wünsche bezüglich des Haustieres auch in der Bestattungsvorsorge unterbringen möchten. Wir nehmen alle wichtigen Daten auf und kontaktieren auf Wunsch den Tierarzt, die Tierschutzorganisation oder den hinterlegten privaten Kontakt.
Es gibt auch die Tier-Vorsorgevollmacht, mit welcher man die Versorgung seines Tieres sicherstellen kann. Hier schließt man zum Beispiel mit einem Tierschutzverein einen Vertrag: Der Verein wird bevollmächtigt, sich um das Tier zu kümmern, wenn es der Tierhalter nicht mehr kann. Dafür muss dieser aber das nötige Geld – für Futter, Medikamente etc. – bereitstellen. Entweder regelt man dies mit monatlichen „kleinen“ Zahlungen zu Lebzeiten oder aber mit einer zugedachten Summe aus dem Nachlass – keine schlechte Idee!
HÖRER HELFEN KINDERN Das GBI Großhamburger Bestattungsinstitut rV spendet im Aktionszeitraum vom 20.11.2022 – 20.12.2022 für jeden neu abgeschlossenen Bestattungsvorsorge-Vertrag an den Verein Radio Hamburg
Eine billige Bestattung, so wie sie in der Werbung genannt wird, wird immer öfter über Google gesucht.
Das GBI setzt sich seit Jahrzehnten gegen den Begriff „BILLIG“ in Bezug auf eine Bestattung ein.
Der Preisvergleich24 „Charme“ macht vor der „letzten Reise“ keinen Halt.
Bereits in der Gründungssatzung ist verankert: „Jeder Burger hat das Recht auf eine würdevolle Bestattung!“.
Wirklich billig? VORSICHT vor dem geringen Pauschalpreis versehen mit diesen kleinen Sternchen ***!
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