Überführung eines Leichnams

Für die Beförderung von Verstorbenen gelten besondere Regeln. Die Ausführung des Berufs: Bestatter und auch die Ausführung von Überführungen unterliegen Regeln und Vorgaben.
Diese  sind in der DIN EN 15017 Bestattungs-Dienstleistungen geregelt. Da wir uns nicht nur dem Verstorbenen und den Angehörigen gegenüber zu Sorgfalt verpflichtet haben, sondern darüber hinaus dringend auf die Sicherheit unserer Mitarbeiter achten müssen, halten wir uns an die Vorgaben sehr genau und überprüfen regelmäßig die Umsetzung und Optimierung unserer Abläufe.
Die Beförderung von Verstorbenen kann auf dem Luftweg, dem Seeweg oder dem Landweg durchgeführt werden (DIN EN 15017 Bestattungs-Dienstleistungen). Wir begleiten die Überführung auf dem Landweg mit dem Bestattungskraftwagen.